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Begleitung bei frühem Kindsverlust

Der frühe Tod eines Kindes hat viele Gesichter:
Eine Fehlgeburt zu Beginn der Schwangerschaft.
Ein Kind, das im Mutterleib verstirbt.
Eine stille Geburt.
Ein Verlust kurz nach der Geburt.
Ein Schwangerschaftsabbruch – aus welchem Grund auch immer.

Vielleicht hat sich in einer Ultraschalluntersuchung plötzlich gezeigt, dass das Herz nicht mehr schlägt.
Vielleicht begann es mit einer Blutung oder einem unguten Gefühl.
Vielleicht spürst du dein Kind plötzlich nicht mehr bewegen.
Vielleicht steht die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch im Raum oder wurde bereits getroffen.

Vielleicht ist da Trauer, Wut, Schuld, Angst – oder einfach nur Erschöpfung.
Vielleicht ist da auch nichts.
Oder sogar Erleichterung – weil eine schwere Entscheidung getroffen wurde oder weil die Situation sehr belastend war.
Jedes Gefühl darf sein.

Was genau passiert, wie es weitergehen kann – dafür gibt es meist keine Eile.

Es ist wichtig, die Zeit zu bekommen, die es braucht. Und zu wissen: Es gibt nicht nur einen Weg.

Neben der medizinischen Betreuung durch die Gynäkologin oder den Gynäkologen kann auch die Begleitung durch eine Hebamme hilfreich sein.

Was kann ich anbieten

  • Information und Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten bei einer frühen Fehlgeburt

  • Begleitung während einer Fehlgeburt zu Hause

  • Wochenbettbegleitung nach einem frühen Verlust, einer stillen Geburt oder einem Schwangerschaftsabbruch

  • Begleitung in einer Folgeschwangerschaft – wenn der Verlust bereits einige Zeit zurückliegt und der Wunsch besteht, gemeinsam auf das Erlebte zurückzuschauen, neue Sicherheit zu gewinnen und Vertrauen in den eigenen Körper wieder aufzubauen

Kostenübernahme

  • Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche: Die Kosten für die Hebammenbetreuung werden von der Krankenkasse übernommen, jedoch mit Franchise und Selbstbehalt.

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (ab 13 0/7 SSW): Die Krankenkasse übernimmt zehn Hausbesuche durch eine Hebamme in den ersten Wochen nach dem Verlust – vollständig und ohne Franchise/Selbstbehalt.

  • Totgeburt oder Verlust nach der Geburt: Wie nach jeder Geburt werden bis zu 16 Besuche in den ersten acht Wochen von der Krankenkasse bezahlt – ebenfalls ohne Franchise/Selbstbehalt.

  • Auch Stillberatung nach Kindsverlust wird im Rahmen der Wochenbettbetreuung übernommen.

Hebamme Colette Haas

+41 77 807 14 05
info@colettehaas.ch
colette.haas@hin.ch (für vertrauliche Daten)

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